Fach orthopädische Gutachten

Wir erstellen folgende Arten von fachorthopädischen Gutachten:

  • 1. Sozialgerichtsgutachten
    – nach § 106 SGG > Gericht bestellt den Gutachter
    – nach § 109 SGG > auf Antrag kann der Kläger einen bestimmten Arzt wählen, trägt
    vorab d. Kosten

 

  • 2. Deutsche Rentenversicherung Bund – Gutachten
    – Antrag auf Leistung für medizinische Rehabilitation
    – Antrag auf Leistung der Rente wegen Erwerbsminderung
    – Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

 

  • 3. Gutachten für Berufsgenossenschaften
    – Gutachten aufgrund Feststellung der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) nach
    erlittenem Arbeitsunfall
    – Gutachten zur Feststellung einer vorläufigen oder Dauerrente

 

  • 4. Privatgutachten
    – zur Vorlage beim Versorgungsamt aufgrund Feststellung der GdB (Grad der
    Behinderung)
    – Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit
    [Diese Privatgutachten dienen zur Untermauerung eines medizinischen Sachverhaltes und erhöhen durch
    ausführliche und klar verständliche Darstellung die Chancen bei der Erlangung verschiedener sozialer
    Leistungen]

 

  • 5. Vom Arbeitsamt beauftragte Gutachten zur beruflichen Umschulungs- oder
    Weiterbildungsmaßnahme

 

  • 6. Gutachten für Amts- und Landgerichte, z. B. zur Klärung des Anspruches auf
    Kostenerstattung gegenüber Krankenversicherungen

 

  • 7. Außengutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit