Wir erstellen folgende Arten von fachorthopädischen Gutachten:
- 1. Sozialgerichtsgutachten
– nach § 106 SGG > Gericht bestellt den Gutachter
– nach § 109 SGG > auf Antrag kann der Kläger einen bestimmten Arzt wählen, trägt
vorab d. Kosten
- 2. Deutsche Rentenversicherung Bund – Gutachten
– Antrag auf Leistung für medizinische Rehabilitation
– Antrag auf Leistung der Rente wegen Erwerbsminderung
– Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
- 3. Gutachten für Berufsgenossenschaften
– Gutachten aufgrund Feststellung der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) nach
erlittenem Arbeitsunfall
– Gutachten zur Feststellung einer vorläufigen oder Dauerrente
- 4. Privatgutachten
– zur Vorlage beim Versorgungsamt aufgrund Feststellung der GdB (Grad der
Behinderung)
– Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit
[Diese Privatgutachten dienen zur Untermauerung eines medizinischen Sachverhaltes und erhöhen durch
ausführliche und klar verständliche Darstellung die Chancen bei der Erlangung verschiedener sozialer
Leistungen]
- 5. Vom Arbeitsamt beauftragte Gutachten zur beruflichen Umschulungs- oder
Weiterbildungsmaßnahme
- 6. Gutachten für Amts- und Landgerichte, z. B. zur Klärung des Anspruches auf
Kostenerstattung gegenüber Krankenversicherungen
- 7. Außengutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit